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Zuchtstätten

Bei Gründung einer DJT-Zuchtstätte ist der Name der Zuchtstätte bei der FCI (im Wege des Zuchtbuchführers über den ÖKV) zu beantragen. Erst mit Übermittlung der Zuchtstättenkarte ist der Name geschützt. Folgende ZWINGERNAMEN sind bei der FCI für DJT geschützt.

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