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Zuchtzulassung
Allgemeines
Die Zuchtzulassung von Rüden und Hündinnen, wird anlässlich der zweimal jährlich stattfindenden Zuchtbeiratssitzungen oder nach Absprache mit dem Zuchtbuchführer vorgenommen.
Eine Anmeldung beim Zuchtbuchführer ist erforderlich. Nach erfolgter Zuchtzulassung wird
der Hund in die Deckrüden- bzw. Zuchthündinnenliste aufgenommen.

Die Verwendung eines zur Zucht zugelassenen Hundes ist vorerst auf drei Deckungen beschränkt.
Erst nach Auswertung der Nachkommen dieser Paarungen entscheidet der Zuchtbeirat über eine
weitere Zuchtverwendung.
Voraussetzungen für die Zuchtzulassung von Rüde und Hündin
Von einem Zuchthund wird verlangt:
  • 1. Freisein von vererbbaren Krankheiten
  • 2. bestandene Anlagenprüfung
  • 3. Form- und Haarwert mindestens sehr gut
  • 4. Härtenote: Rüde mindestens 4, Hündin mindestens 3,5
  • 5. Spurlautnote mindestens 3
  • 6. Wasserfreude mindestens 3
  • 7. Erbringung der erforderlichen Leistungen bis zu einem Alter von 30 Monaten
  • 8. Mindestalter 15 Monate
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